Impressum Pflicht für (fast) alle
Durch die häufigen Abmahnungen im Internet, aufgrund falscher oder auch fehlenden Daten auf eigenen Webseiten, hat nun das Bundesjustizministerium einen Leitfaden zur Impressumpflicht veröffentlicht, um die Abmahnungen deutlich zu verringern.
Es soll eine Hilfestellung bei Selbständigkeit sein, für mittlere und kleine Firmen, die eigene Seiten betreiben. Die Anforderungen für das Impressum sind im Telemediengesetz (TMG) festgelegt. In dem Leitfaden, werden die 5 wichtigsten Punkte wie zum Beispiel, warum ein Impressum, Anbieterkennzeichnung für die Homepage, Angaben im Impressum, muss man ein Impressum laut TMG verwenden und wie muss eine Anbieterkennzeichnung auf der Seite plaziert werden, ausführlich beschrieben.
Nicht nur für Firmen sollte dieser Leitfaden interessant sein, denn private Web-Seiten und Blog Betreiber fallen laut diesem Dokument auch unter die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem TMG. Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz, kann der Leitfaden als PDF Dokument heruntergeladen werden.
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