Gute Nachricht für Hartz IV Kinder
Endlich gibt es mal eine gute Nachricht für Kinder von Hartz IV Empfängern. Dem höchsten deutschen Sozialgericht (BSG Kassel) zufolge, werden in Zukunft die zuständigen Arbeitsgemeinschaften oder Optionsgemeinden die Zuschüsse für Klassenfahrten komplett übernehmen. Auch Höchstgrenzen werden ausgeschlossen. Die Schulkinder sollten nicht benachteiligt werden, egal wohin sie mit der Klasse fahren.
Im Blog von gedankenplanet.de konnte ich zusätzlich lesen, dass diese Zahlungen nicht mehr zurückgezahlt werden müssen, was wohl auch eine Erleichterung für Hartz IV Empfänger ist. Das ist auch nicht mehr wie Recht, denn wenn man sich die Zahlungen von Hartz IV mal genau betrachtet, kann man feststellen, dass bei diesem Betrag nichts gespart werden kann für eventuelle Rückzahlungen.
Ich finde dieses Urteil sehr gut und angebracht, denn Kinder deren Eltern Hartz IV Empfänger sind, haben es meist schon schwer genug in der Schule. Sei es weil sie keine teuere Markenkleidung tragen oder nicht dem neusten Trend folgen können. Kinder sind grausam wenn es um Sozialminderbemittelte geht, vielleicht kann dieses Urteil dazu beitragen, dieses Verhalten etwas zu drücken.
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